Als erstes möchte ich darauf hinweisen,
aber
Unter dem Begriff Aufsichtspflicht verstehen sich:
Kinder müssen über mögliche Gefahren informiert werden
Eltern müssen sich vergewissern können, dass das Kind die Belehrungen verstanden hat und befolgt
Eltern müssen auch eingreifen, wenn abzusehen ist, dass ihr Kind einen Schaden erleiden oder anrichten könnte
Die drei Bestandteile wurden in verschiedenen Urteilen bestätigt.
Besonders beim Thema "Illegale Downloads" kann die Missachtung der Aufsichtspflicht sehr schnell zum finanziellen Desaster führen. In diesem Fall ist es vielleicht angemessener nicht vom Kinderschutz, sondern vom Elternschutz zu sprechen
Als einer der aktuellsten und bekanntesten Fälle wird oft das Urteil vom OLG Köln (AZ. 6U101/09, 21.12.2009) angeführt.
Also im Vergleich zur Überwachung der Erwachsenen ist die Kinderüberwachung nicht nur erlaubt und erwünscht, sondern gehört zu den Pflichten der Eltern.